Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Vertrangsgegenstand

Grundlage einer Behandlung in dieser Praxis ist ein Behandlungsvertrag nach § 630 a ff BGB in Verbindung mit § 611 BGB. Dieser kommt zustande, sobald Sie das Angebot der Praxis angenommen haben.

Die Praxis ist jedoch berechtigt eine Behandlung abzulehnen, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Krankheiten geht, die in der Praxis aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandelt werden können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Praxis für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen einschließlich Beratung und Untersuchung erhalten.

 

II. Honorar, Abrechnung

Die Höhe des Honorars resultiert gemäß § 611 BGB aus der freien Vereinbarung zwischen Klient*in und Praxis.

Das Honorar ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug zu begleichen.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) sowie dem Gebührenverzeichnis für Osteopathen (GVO). Hierbei müssen häufig sogenannte Analogziffern eingesetzt werden, dies erlaubt die GebüH explizit.

Die Höhe der anfallenden Kosten richtet sich nach dem therapeutischen Aufwand. Die Anzahl der Behandlungen und die zu erwartenden Behandlungskosten lassen sich im Vorwege nicht immer exakt ermitteln. Eine Einschätzung der zu erwartenden Anzahl notwendiger Behandlungen sowie der ungefähren Behandlungskosten können im Rahmen der ersten Konsultation geben werden.

 

III. Kostenerstattung

Alle Leistungen dieser Praxis sind grundsätzlich private Gesundheitsdienstleistungen. Diese werden u.U. nicht oder nur teilweise durch gesetzliche bzw. private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstattet. Das Honorar ist in jedem Fall und in voller Höhe zu entrichten, auch wenn Ihre Versicherung bzw. Beihilfestelle nur einen Teil des Honorars oder gar nichts übernimmt.

Zwischen Heilpraktiker und Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle besteht ausdrücklich keine Rechtsbeziehung.

 

IV. Absageregelung, Ausfallentschädigung

Diese Praxis wird nach dem Bestellprinzip geführt, was bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Können Sie einen Termin nicht einhalten, sagen Sie diesen bitte mindestens einen Werktag (24h) vor dem vereinbarten Termin ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen nach § 615 BGB privat in Rechnung gestellt. Die hierfür anfallenden Kosten betragen derzeit pauschal 50 Euro.

 

V. Heilversprechen, Garantien

Die Inanspruchnahme einer therapeutischen Leistung in dieser Praxis geht in keiner Form mit einem Heilversprechen oder einer Garantie einher. Das vereinbarte Honorar ist, unabhängig von einem Therapieerfolg, in jedem Fall und in voller Höhe zu entrichten.

 

VI. Mitwirkung, Stornoklausel

Die Praxis ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis als nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn die Klientin/der Klient Maßnahmen der Therapiesicherung nach dem Behandlungstermin nicht durchführt, Beratungsinhalte ablehnt oder es sich herausstellt, dass sie/er schuldhaft Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt hat oder durch ihre/seine Lebensführung Therapiemaßnahmen bewusst vereitelt.

 

VII. Datenschutz

Die Praxis speichert personenbezogene Daten, soweit dies für Diagnostik, Beratung und Therapie sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Hierfür gelten die üblichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Zudem gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten im Gesundheitsbereich.

 

VIII. Schweigepflicht

Alles was im Rahmen einer Sitzung besprochen wird fällt nach § 203 StGB unter die Schweigepflicht. Die Verschwiegenheit der Praxis gilt auch gegenüber Ehegatt*innen, Verwandten und Familienangehörigen. Ausnahmen hiervon benötigen die schriftliche Zustimmung der Klientin/des Klienten.

In besonderen Fällen, wie z.B. einer Meldepflicht im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder gerichtlicher Anordnungen, ist die Praxis von der Schweigepflicht entbunden. Die Verschwiegenheit gilt ebenfalls nicht gegenüber Betreuer*innen im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige.

 

IX. Haftungsausschluss

Für Körperschäden und Verletzungen an Leib und Leben der Klientin/des Klienten haftet die Praxis gemäß den gesetzlichen Vorschriften und unterhält hierfür eine angemessene Haftpflichtversicherung bei:

 

Die Haftpflichtkasse VVaG – Postfach 1126 – 64373 Roßdorf

Versicherungssumme je Schadensereignis:

3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden

100.000 Euro für Vermögensschäden

 

Für Schäden an eingebrachten Sachen haftet die Praxis nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei einfacher Fahrlässigkeit hingegen nicht. Für Körperschäden und Verletzungen an Leib und Leben, die nicht durch eine Behandlung verursacht sind, haftet die Praxis im Rahmen ihrer Sorgfalt und allgemeinen Obhuts- und Fürsorgepflichten, jedoch nur für vorhersehbare und vertragstypische Schäden.