Vorraussetzungen für die Kostenerstattung
Aufgrund seiner Qualifikationen erfüllt Maximilian Düsenberg alle Vorraussetzungen für die Kostenerstattung privater und gesetzlicher Krankenversicherungen sowie der Beihilfestellen.
Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden i.d.R. von solchen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet, die heilpraktische Leistungen in ihrer individuellen Police beinhalten.
Bitte informieren Sie sich hierüber im Vorwege bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.
Viele gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen inzwischen teilweise oder sogar in Gänze die Kosten für osteopathische Leistungen.
Bitte informieren Sie sich hierüber im Vorwege bei Ihrer Versicherung.
Informationen diesbezüglich finden Sie auch unter:
Stellungnahmen zur Osteopathie
Sowohl der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer, als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. haben sich zur Stellung der Osteopathie innerhalb des Gesundheitssystems sowie zur Wirksamkeit dieser offiziell geäußert.
Wenn Sie sich selber hierüber informieren möchten oder insbesondere, wenn Ihre Krankenversicherung eine Kostenerstattung für geleistete osteopathische Behandlungen verweigert, verweisen Sie doch einfach auf die folgenden Links:
Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. - Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren
Die Kosten für eine Gesundheitsberatung werden i.d.R. von solchen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet, die heilpraktische Leistungen in ihrer individuellen Police beinhalten.
Bitte informieren Sie sich hierüber im Vorwege bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für heilpraktische Leistungen außerhalb der Osteopathie, und somit auch für die Gesundheitsberatung, höchst individuell.
Bitte informieren Sie sich hierüber im Vorwege bei Ihrer Versicherung.