Kostenerstattung


Voraussetzungen für die Kostenerstattung

Aufgrund seiner Qualifikationen erfüllt Maximilian Düsenberg alle Voraussetzungen für die Kostenerstattung privater und gesetzlicher Krankenversicherungen sowie der Beihilfestellen.


Osteopathie und Gesundheitsberatung

private Versicherung & Beihilfe

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden i.d.R. von solchen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet, die heilpraktische Leistungen in ihrer individuellen Police beinhalten.

Bitte informieren Sie sich hierüber im Vorwege bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.

gesetzliche Versicherung

Viele gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen inzwischen teilweise oder gar in Gänze die Kosten für osteopathische Leistungen.

Bitte informieren Sie sich hierüber im Vorwege bei Ihrer Versicherung.

 

Informationen diesbezüglich finden Sie auch unter:


Stellungnahmen zur Osteopathie

Sowohl der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer, als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. haben sich zur Stellung der Osteopathie innerhalb des Gesundheitssystems sowie zur Wirksamkeit dieser offiziell geäußert.

Wenn Sie sich selber hierüber informieren möchten oder insbesondere, wenn Ihre Krankenversicherung eine Kostenerstattung für geleistete osteopathische Behandlungen verweigert, verweisen Sie doch einfach auf die folgenden Links:

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. - Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer - Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren